Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Anpfiff Vereint Kongress 2026
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwi-schen dem Verein Anpfiff ins Leben e.V., Schwetzinger Straße 92b in 69190 Walldorf, E-Mail: info@ail-ev.de (im Folgenden „Veranstalter“) und dem jeweiligen Teilnehmer abschließend; etwaige abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
1 Vertragsschluss
1.1 Ein Ticket für die Veranstaltung kann ausschließlich online über den Ticketanbie-ter „vereinsticket.de“ erworben werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ticketanbieters sind zu beachten.
1.2 Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.
1.3 Ein gewerblicher Weiterverkauf des Tickets sowie bereits das Anbieten ist un-tersagt.
2 Veranstaltungsort/Leistungen des Veranstalters/Ticketpreis
2.1 Die Veranstaltung „Anpfiff Vereint Kongress 2026“ findet am 14.11.2026 in der PreZero Arena (Dietmar-Hopp-Straße 1, 74889 Sinsheim) statt.
2.2 Die Veranstaltung „Anpfiff Vereint Kongress 2026“ enthält zwei gesondert buch-bare Veranstaltungsteile: Der erste Teil umfasst den Kongress mit verschiede-nen moderierten Referentenvorträgen und einer Ausstellungsfläche (im Folgen-den: „Kongress“); der zweite Teil umfasst die Abendveranstaltung mit einem Un-terhaltungsprogramm (im Folgenden: „Abendveranstaltung“).
2.3 Der Teilnehmer erhält mit dem Erwerb des Tickets für den Kongress und/oder der Abendveranstaltung das Recht zur Teilnahme an der jeweiligen Veranstal-tung. Im jeweiligen Ticketpreis sind vor Ort zu verzehrende Speisen und Ge-tränke im üblichen Umfang enthalten. Das Kongressticket kostet 99 Euro inklu-sive 7 % Umsatzsteuer; das Ticket für die Abendveranstaltung kostet 69 Euro (Frühbucher) bzw. 89 Euro (Regulär) inklusive 19 % Umsatzsteuer.
2.4 Sonstige mit der Veranstaltung verbundenen Leistungen, insbesondere die An- und Abreise sowie etwaige Übernachtungen sind nicht Bestandteil des Tickets und sind vom Teilnehmer selbst zu organisieren und zu bezahlen.
3 Änderungen, Absage und Verlegung der Veranstaltung
3.1 Die Veranstaltung findet nur bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl statt. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, wird dem Teilnehmer der Ti-cketpreis vollständig erstattet; darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
3.2 Der Veranstalter ist berechtigt, aus von ihm nicht verschuldeten wichtigen Grün-den die Veranstaltung abzusagen, örtlich, räumlich und/oder zeitlich zu verlegen und/oder die Dauer sowie Inhalte zu verändern.
3.3 Die Absage sowie örtlich, räumlich und/oder zeitliche Verlegungen werden dem Teilnehmer unverzüglich in Textform mitgeteilt.
3.4 Dem Teilnehmer stehen keine Erstattungsansprüche im Falle einer Verkürzung oder eines Abbruchs der Veranstaltung zu, sofern dies aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen, nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen erfolgt.
4 Haftungsausschluss
4.1 Der Veranstalter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht für Schadenser-satz, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
4.2 Der Veranstalter haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertrags-wesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind, zum Beispiel die Durchführung der jeweiligen Veran-staltung.
4.3 Soweit der Veranstalter gemäß Ziffer 4.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist die Haftung auf Schäden begrenzt, die der Veranstalter bei Vertrags-schluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Diese Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 4.3 gilt nicht im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der Organmitglieder oder leitenden Angestell-ten des Veranstalters.
4.4 Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten nicht im Falle vorsätzlichen Verhaltens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-heit.
5 Bild- und Videoaufnahmen, Datenschutz
5.1 Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung insbesondere zu Dokumentations- und Werbezwecken durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte durch Bild- und Videoaufnahmen (im Folgenden „Aufnahmen“) begleitet wird. Die Aufnahmen werden vom Veranstalter insbesondere auf seiner Website und Social-Media-Kanälen verwendet. Die Verarbeitung erfolgt aufgrund des berechtigten Interesses des Veranstalters zur Dokumentation und Werbung für zukünftige Veranstaltungen.
5.2 Dem Teilnehmer sind eigene Aufnahmen und deren Verarbeitung (insbesondere Veröffentlichung, Bearbeitung usw.) grundsätzlich nur mit Zustimmung der auf-genommenen Personen gestattet.
5.3 Weitere Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung ent-nommen werden: www.anpfiffvereint.de/datenschutzerklaerung
6 Schlussbestimmungen
6.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Kollisions- und Verweisungsnormen des Deutschen Internationalen Privat-rechts.
6.2 Erfüllungsort ist 69190 Walldorf.
6.3 Ist der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepub-lik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden nach unserer Wahl 69190 Walldorf oder der Sitz des Teilnehmers. Für Klagen gegen uns ist in diesen Fällen jedoch 69190 Walldorf ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Ge-richtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
6.4 Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungs-lücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirk-samen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirt-schaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten
Stand: Mai 2026